SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
...FÜR DEN BAUHERRN...
...bringt Sicherheit auf die Baustelle

SIGEKO
Durch meine Qualifizierung als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (gem. Anlage B & C zu RAB 30),
und den Zusätzen: Sicherer Umgang mit Absturzsicherungen und deren Prüfung
sowie Befähigte Person zur Beurteilung von Gerüsten, habe ich bereits z.B. eine Flugzeugwartungshalle am Flughafen Hannover beim Bau begleitet sowie eine Natursteinfasadeninstandsetzung am Millerntorplatz in Hamburg.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom
10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer
Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, einen oder
gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Der Koordinator hat im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn
und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung
von Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowohl während der Planung der Ausführung als
auch während der Ausführung des Bauvorhabens, zu unterstützen. Er hat mit seiner Tätigkeit
dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der
baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive
spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Koordinatoren über Kenntnisse und
Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen
außerdem Kenntnisse über spezielle, einem Koordinator obliegende Tätigkeiten, Aufgaben
und Verpflichtungen haben.
(Auszug RAB30, Vorbemerkungen, 2003)